Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vermieter

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge, die zwischen der Techaro UG dem Betreiber von Monteurzimmer-1A.de (nachfolgend kurz „Betreiber“ genannt) und den Unterkunftsvermietern als Vertragspartner (nachfolgend kurz „Vermieter“ genannt) zustande kommen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Es gelten ausschließlich die AGB des Betreibers. Entgegenstehende Bedingungen der Vertragspartner erkennt der Betreiber auch dann nicht an, wenn er diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Daher werden diese nicht Vertragsbestandteil. Es gelten stets die AGB in der auf Monteurzimmer-1A.de (nachfolgend kurz „Plattform“ genannt) veröffentlichten Fassung. Das auf der Plattform bereitgestellte Angebot richtet sich an Monteure, Handwerksfirmen, Bauunternehmen, Zeitarbeitsunternehmen, Urlauber, Messebesucher, Geschäftsreisende und andere preisbewusste Unterkunftssuchende (nachfolgend kurz „Mieter“ genannt).

1. Geltungsbereich der AGB Diese AGB gelten für alle vom Betreiber eingegangenen Vertragsbeziehungen mit den Vermietern. Der Betreiber des Portals agiert ausschließlich als Vermittler zwischen den Mietern und den Vermietern. Demnach ist der Betreiber kein Reiseveranstalter im Sinne des § 651a BGB. Der Betreiber verfügt selbst über keinerlei eigene Unterkunftskontingente. Mietverhältnisse jeglicher Art können die Mieter ausschließlich mit den Vermietern eingehen. Jeder Vermieter ist dazu verpflichtet alle vom Mieter benötigten Informationen und persönlichen Geschäftsbedingungen vollständig und korrekt auf dem Portal zu veröffentlichen.

2. Zustandekommen eines Vertrages, Kommission und Kündigung 2.1. Vertragsabschluss und Kündigung 2.1.1 Mit der Einstellung der Unterkunft geht der Vermieter eine vertragliche Beziehung ohne feste Vertragslaufzeit mit dem Betreiber des Portals ein, die jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) gekündigt werden kann. Der Betreiber ist berechtigt, die Eigenschaften und Funktionalitäten der Dienstleistung und die im Zusammenhang stehenden zusätzlichen Funktionen zu ändern, zu entfernen und/oder neue Leistungen in sein Angebot aufzunehmen. 2.1.2 Die hier beschriebenen Bedingungen bezüglich Kündigungsfrist und Zustandekommen des Vertrages gelten auch bei einer eventuellen Geschäftsaufgabe seitens des Vermieters. Stellt der Vermieter die Vermietung seiner Unterkunft ein, so muss dieser dennoch im Rahmen der in diesen AGB formulierten Kündigungsbedingungen den Vertrag mit dem Betreiber kündigen. 2.1.3 Fristlose Kündigung Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

eine erhebliche Verletzung einer der vertraglich festgelegten Bedingungen erfolgt,

der Vermieter seine Vorgaben nicht einhält,

der Vermieter sein bestehendes Nutzerkonto an Dritte überträgt,

die angebotenen Leistungen missbraucht werden,

der Vermieter das Portal durch seine Handlungen schädigt,

ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

2.2 Provision und Zahlungsabwicklung

2.2.1 Vermieter zahlen eine geringe Provisionsgebühr (einen geringen prozentualen Anteil des Preises für die Monteurunterkunft) an den Betreiber, nachdem der Mieter die Monteurunterkunft gebucht (und diese bezahlt) hat. Es gilt stets der aktuelle, unter dem Punkt 2.2.2 aufgeführte Provisionssatz. Sollte es zu einer Anhebung der Gebühren kommen, werden die Vermieter rechtzeitig darüber per E-Mail informiert. Die Vermieter haben die Möglichkeit den geänderten Gebühren innerhalb einer Frist von vier Wochen, gerechnet ab Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Auf dieses Widerspruchsrecht wird der Betreiber ausdrücklich mit jeder Änderungsmitteilung hinweisen. Widerspricht ein Vermieter der Änderung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, so gilt diese als angenommen. Im Falle eines Widerspruchs endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, an welchem die Änderung in Kraft tritt.

2.2.2 Provisionssatz: Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung des Betreibers erklärt der Vermieter sich einverstanden dem Betreiber eine Provision zu zahlen. Der aktuelle Provisionssatz beträgt 9 % des auf der Plattform angegebenen Endpreises und setzt sich folgendermaßen zusammen: Vermittlungsgebühr≈ 5,5 %; Transaktionsgebühr≈ 3,5 % des vom Vermieter festgelegten Endpreises, der dem Mieter in Rechnung gestellt wird.

2.2.3 Sofern nicht anders vereinbart, versteht sich der dem Mieter auf der Plattform angegebene Endpreis inklusive MwSt., Umsatzsteuer, Gebühren und allen anderen (nationalen, behördlichen, regionalen, staatlichen, kommunalen oder lokalen) Steuern, Kosten, Gebühren oder Abgaben (diese anderen Steuern, Kosten und Abgaben können im Voraus ohne weitere Anmerkungen in angemessenem Umfang eingerechnet sein). 2.2.4 Im persönlichen Verwaltungsbereich werden die über die Plattform abgewickelten Buchungen aufgeführt. Am ersten Tag jedes Monats wird dort ebenfalls die Rechnung, für die im vorangegangenen Monat erfolgten Buchungen, veröffentlicht.

2.2.5 Zahlungsabwicklung: Der Vermieter erhält die Zahlung über den fälligen Mietpreis 7 Tage nach einer erfolgreichen Buchung automatisch auf das von ihm angegebene Konto gutgeschrieben. Die fällige Provision wird zum selben Zeitpunkt (anteilsmäßig) dem Zahlungsdienstleister und dem Betreiber gutgeschrieben 2.2.6 Zahlungsdienstleistungen für die Vermittlung von Monteurzimmern und Unterkünften auf Monteurzimmer-1A.de werden von Stripe erbracht und unterliegen der Stripe Connected Account Vereinbarung (Stripe Connected Account Agreement), welche die Stripe Nutzungsbedingungen (Stripe Terms of Service) beinhaltet (zusammengefasst unter dem Sammelbegriff “Stripe Services Agreement”). Durch die Zustimmung zu den vorliegenden AGB oder das weitere Agieren als Vermieter für Monteurzimmer und Unterkünfte auf Monteurzimmer-1A.de, akzeptieren Sie die Bedingungen der Vereinbarung “Stripe Services Agreement”, welche von Stripe von Zeit zu Zeit angepasst werden darf. Als Voraussetzung, dass Monteurzimmer-1A.de die Zahlungsdienstleistungen von Stripe in Anspruch nehmen kann, stimmen Sie zu, vollständige und komplette Informationen über sich und ihr Unternehmen für Monteurzimmer-1A.de bereitzustellen, und Sie autorisieren den Betreiber, diese Informationen und Transaktionsinformationen, die im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der von Stripe offerierten Zahlungsdienstleistungen stehen, weiterzugeben.

3. Pflichten der Vermieter 3.1 Informationen zur Unterkunft 3.1.1 Die Informationen, welche die Vermieter für die Verwendung auf der Plattform bereitstellen, beinhalten Details zur Monteurunterkunft (darunter Bilder, Fotos und Beschreibungen), seine Annehmlichkeiten und Services, die buchbaren Zimmer, Preisangaben (einschließlich aller entsprechenden Steuern, Abgaben, Zusatzgebühren und Kosten) und Verfügbarkeiten, Bestimmungen zu Stornierungen und Nichtanreise, sowie andere Bestimmungen und Beschränkungen entsprechend den Formaten und Standards der Plattform. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Informationen, die fehlerhaft oder unvollständig sind oder gegen die Geschäftsbedingungen dieses Vertrags verstoßen, zu bearbeiten oder zu entfernen. 3.1.2 Der Vermieter gewährleistet und verpflichtet sich, dass die Informationen zur Monteurunterkunft jederzeit wahrheitsgetreu, fehlerfrei und nicht irreführend sind. Der Vermieter ist zu jeder Zeit für die Richtigkeit und Aktualität der Informationen zur Monteurunterkunft verantwortlich; dazu zählen auch zusätzliche Verfügbarkeiten von Monteurzimmern für besondere Zeiträume oder außergewöhnliche (wesentlich zur Benachteiligung beitragende) Ereignisse oder Situationen (wie Renovierungen oder Bauarbeiten an oder in der Nähe der Monteurunterkunft). Der Vermieter aktualisiert die Informationen zur Monteurunterkunft unverzüglich, wenn nötig auch mehrmals täglich. 3.1.3 Sofern nicht anders mit dem Betreiber vereinbart, bearbeitet der Vermieter alle Änderungen, Aktualisierungen und/oder Ergänzungen der Informationen zur Unterkunft (dazugehörend Preise, Verfügbarkeiten und Zimmer) direkt und online über den persönlichen Verwaltungsbereich oder auf einem anderen Weg, den der Betreiber gegebenenfalls angeben kann. 3.1.4 Die Beschränkungen und Bedingungen (einschließlich des Preises) für Zimmer, die auf der Plattform zur Buchung angeboten werden, müssen immer unabhängig und für alle Beteiligten sinnvoll sein (z.B. soll der Vermieter den Service und die Plattform nicht dafür missbrauchen, um übertriebene oder wucherische Raten oder Bedingungen zu stellen). 3.1.5 Der Vermieter ist im Sinne dieses Vertrages und gemäß Abschnitt 3.1.4 dazu angehalten dem Betreiber für jedes Kalenderdatum (nach Verfügbarkeit) einige Verfügbarkeiten für alle Monteurzimmer und Zimmerkategorien zu gewähren und fairen Zugang zu diesen (einschließlich verschiedener anwendbarer Richtlinien und Einschränkungen) und zu verfügbaren Raten während der Vertragsdauer zu gewähren (in Zeiträumen niedriger sowie hoher Nachfrage (einschließlich Messen, Kongressen und/oder Veranstaltungen)). 3.2 Buchungen und Beschwerden 3.2.1 Nach jeder Reservierung durch einen Mieter auf der Plattform erhält der Vermieter vom Betreiber eine Bestätigung mit Informationen zu Anreisedatum, Anzahl der Übernachtungen, Zimmertyp, Zimmerpreis, Name und Adresse des Mieters („Kundendaten") sowie speziellen Anfragen des Gastes. Der Betreiber ist weder für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen und Daten des Mieters noch für die Zahlungsverpflichtungen des Gasts bezüglich seiner (Online-) Buchung verantwortlich. 3.2.2 Mit der Erbringung der Dienstleistung handelt der Betreiber als zuständiger Mittler zwischen Vermieter und Mieter. Durch die Buchung eines Monteurzimmers über die Plattform entsteht ein direkter Vertrag (ein bindendes Rechtsverhältnis) zwischen dem Mieter und dem Vermieter eines Monteurzimmers. 3.2.3 Der Vermieter ist verpflichtet einen Mieter als seinen Vertragspartner zu akzeptieren und die Online-Buchung gemäß den zum Zeitpunkt der Buchung auf der Plattform veröffentlichten Informationen (einschließlich des Preises) und gemäß der Buchungsbestätigung, inklusive ergänzender Informationen und/oder angegebener Wünsche des Mieters zu bearbeiten. 3.4.4 Beschwerden oder Forderungen hinsichtlich des Monteurzimmers (oder für vom Vermieter angebotene, geänderte oder zur Verfügung gestellte Produkte oder Leistungen) und besondere Anfragen des Mieters werden vom Vermieter ohne Vermittlung oder Mitarbeit des Betreibers bearbeitet. Der Betreiber ist für solche Forderungen durch Mieter nicht verantwortlich und lehnt diesbezüglich jedwede Haftung ab.

3.3 Überbuchung und Stornierung

3.3.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die gebuchten Monteurzimmer zur Verfügung zu stellen. Für den Fall, dass er seine vertraglich festgelegten Verpflichtungen aus welchen Gründen auch immer nicht erfüllen kann, hat er den Betreiber unverzüglich darüber zu informieren. Anschließend bemüht der Vermieter sich nach besten Kräften alternative Lösungen mindestens gleicher Art und Qualität auf eigene Kosten anzubieten, falls der Betreiber kein alternatives Monteurzimmer zur Verfügung gestellt hat (Die vom Vermieter gegenüber dem Betreiber bestätigt wurde). Falls bei der Ankunft eines Mieters kein Zimmer verfügbar ist, verpflichtet sich der Vermieter:

(a) ein angemessenes, alternatives Monteurzimmer gleicher oder besserer Qualität zu finden, verglichen mit dem Monteurzimmer, in dem der Mieter die garantierte Buchung vorgenommen hat;

(b) einen kostenlosen privaten Transfer zu dem alternativ angebotenen Monteurzimmer für den Gast und alle in der garantierten Buchung des Mieters angegebenen Mitreisenden anzubieten und

(c) dem Betreiber sowie dem Mieter alle Ausgaben und Unkosten (beispielsweise für ein alternatives Monteurzimmer, Transportkosten, Telefonkosten) zu erstatten, die diese aufgrund der Überbuchung zu tragen hatten. Sämtliche Kosten, die dem Betreiber in diesem Zusammenhang zurückerstattet werden müssen, müssen spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung gezahlt werden.

3.3.2 Der Vermieter ist allein nicht berechtigt, eine Online-Buchung zu stornieren.

3.3.3 Für Stornierungen, die ein Mieter vor dem Zeitpunkt und dem Datum, ab dem eine Stornierungsgebühr zu entrichten ist durchführt, werden keine Provisionszahlungen fällig. Stornierungen, die ein Mieter nach diesem Zeitpunkt durchführt, bringen eine Kommission gemäß den Bedingungen dieses Vertrags mit sich.

3.4 Datenschutz, Kommunikation und Nutzung

Der Vermieter erkennt an und stimmt zu, dass die Richtlinien zu Datenschutz und Kommunikations-Tools des Betreibers Bestandteil aller hier aufgeführten vertraglichen Beziehungen sind. Unsere Datenschutzbestimmungen sind hier (Link einbauen) dargelegt.

4. Lizenz

4.1 Der Vermieter gewährt dem Betreiber hiermit ein ausschließliches, gebührenfreies und weltweites Recht und ebenso eine Lizenz (oder Sublizenz, sofern anwendbar):

(a) die als geistiges Eigentum des Vermieters bestimmten Gegenstände, wie sie vom Vermieter gemäß dieses Vertrags gegenüber dem Betreiber eingeräumt wurden, und die für den Betreiber notwendig sind, um seine Rechte geltend zu machen und seine Pflichten innerhalb dieses Vertrages zu erfüllen, zu nutzen, zu vervielfältigen, vervielfältigen zu lassen, zu verbreiten, zu vermitteln und in irgendeiner Form zugänglich zu machen und darzustellen,

(b) die Informationen des Vermieters bezüglich des Monteurzimmers zu nutzen, zu vervielfältigen, vervielfältigen zu lassen, zu verarbeiten, zu verbreiten ebenso zu verwenden (und uneingeschränkt öffentlich zu verwenden, zu ändern, zu bearbeiten, zu vermitteln, zu vervielfältigen, zu duplizieren und in jeglicher Art zu veröffentlichen).

4.2 Der Betreiber behält sich das Recht vor die Informationen des Vermieters (einschließlich dem entsprechenden geistigen Eigentum) des Vermieters und die von diesem auf der Plattform gemachten Angebote über oder in Kooperation mit unseren Partnerunternehmen und/oder Dritten (die "Plattformen Dritter") (die Internetseite(n), Apps, Plattformen, Programme, Anwendungen und/oder andere Instrumente von Partnerunternehmen und/oder Dritten), sowie alle solche weiteren Rechte und Lizenzen, die hier vertraglich vereinbart wurden, zu unterlizensieren, verfügbar zu machen, zu offenbaren und anzubieten.

4.3 Der Betreiber haftet dem Vermieter gegenüber nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Plattformen Dritter. Alleiniges Rechtmittel des Vermieters hinsichtlich Plattformen Dritter ist, (i) den Betreiber zu beauftragen (der das Recht aber nicht die Pflicht hat) die Zusammenarbeit mit solchen Plattformen Dritter zu pausieren oder einzustellen, oder (ii) diesen Vertrag zu kündigen, alles im Rahmen dieses Vertrags festgelegter Bedingungen.

5.Ranking und Marketing

5.1 Die Reihenfolge, in der Monteurzimmer auf der Plattform erscheinen (das "Ranking") wird automatisch und ausschließlich vom Betreiber generiert. Es basiert auf unterschiedlichen Faktoren, die der Betreiber jederzeit optimieren und ändern kann. Da das Ranking der Monteurzimmer automatisch erstellt wird können diesbezüglich keine Forderungen gegenüber dem Betreiber geltend gemacht werden.

5.2 (Online-) Marketing und Pay-Per-Click (PPC-Werbung)

5.2.1 Der Betreiber ist berechtigt, für die Unterkunft Werbung zu machen, indem er den/die Namen des Monteurzimmers für (Online-) Marketing, einschließlich E-Mail-Marketing und/oder PPC-Werbung, verwendet. Der Betreiber setzt die (Online-) Marketingmaßnahmen nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten um.

5.2.2 Der Vermieter ist sich über die Arbeitsweise von Suchmaschinen, wie dem Durchsuchen von Inhalten und dem Ranking von Webseiten bewusst. Der Betreiber erklärt sich bereit, dass der Vermieter, wenn er ein Verhalten Dritter Plattformen bemerkt, das gegen das geistige Eigentumsrecht des Vermieters verstößt, den Betreiber schriftlich über die Details des Missbrauchs informiert; Der Betreiber wird dann alle möglichen Maßnahmen einleiten, um sicherzustellen, dass die betroffenen Dritten die relevanten Schritte zur Behebung des Missstands einleiten.

6. Gewährleistungen und Zusicherungen

6.1 Der Vermieter sichert dem Betreiber zu und gewährleistet diesem, dass gemäß den Bedingungen dieses Vertrages:

(i) der Vermieter alle erforderlichen Rechte, Befugnisse und Handlungsvollmachten besitzt, (a) das betreffende Monteurzimmer und (b) das Geistige Eigentum, wie es in der Information zum Monteurzimmer auf der Plattform präsentiert oder verwendet wird, zu nutzen, zu betreiben, zu besitzen (sofern anwendbar), zu (unter)lizensieren und vom Betreiber auf der Plattform verfügbar machen zu lassen,

(ii) der Vermieter alle Berechtigungen, Lizenzen und andere behördlichen Genehmigungen, Anmeldungen und Erfordernisse, die zur Leitung, Ausführung und Fortsetzung der Vorgänge und Geschäfte wie auch zur Bereitstellung des Monteurzimmers auf der Plattform zur Buchung (einschließlich Kurzaufenthalten) notwendig sind, besitzt und erfüllt.

6.2 Beider Vertragspartner (Betreiber und Vermieter) sichern dem jeweils anderen Vertragspartner zu und gewährleisten diesem, dass gemäß den Bedingungen dieses Vertrages,

(i) er alle erforderlichen, unternehmerischen Vollmachten besitzt, um seine vertraglich zugesicherten Pflichten anzutreten und zu erfüllen,

(ii) er alle notwendigen, unternehmerischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung und Erfüllung dieses Vertrags zu garantieren

(iii)dieser Vertrag rechtlich gültige und bindende Pflichten dieses Vertragspartners seinen Bedingungen entsprechend darstellt, und

(iv) jeder Vertragspartner sich dazu verpflichtet alle anwendbaren staatlichen Gesetzt, Gesetzesbücher, Regulierungen, Verordnungen, Richtlinien und Regelungen des Landes, Staates oder der Gemeinde zu erfüllen, die für den Vertragspartner hinsichtlich der anzubietenden oder angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen dieses Vertragspartners gelten.

6.3 Soweit nicht explizit anders in diesem Vertrag angegeben gibt keiner der Vertragspartner Zusicherungen und Gewährleistungen, ausdrücklich oder stillschweigend, in Zusammenhang mit dem Gegenstand dieses Vertrages und trägt hiermit keine konkludenten Gewährleistungen, inklusive aller konkludenten Gewährleistungen der Verkehrsfähigkeit oder Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck in Bezug auf diesen Vertragsgegenstand.

6.4 Der Betreiber übernimmt gegenüber dem Vermieter keine Haftung in Zusammenhang mit einem Ausfall (vorübergehend und/oder teilweise), der Unterbrechung, des Nutzungsausfalls, der Störung oder der Nichtverfügbarkeit der Plattform, des Service und/oder der Infrastruktur. Der Betreiber stellt den Service, die Plattform und zugehörige Infrastruktur ohne Mängelgewähr und wie vorliegend zur Verfügung und der Vermieter stimmt diesem zu.

7.Schadensersatz und Haftung

7.1 Jeder Vertragspartner (der" entschädigende Vertragspartner") haftet für den anderen Vertragspartner (beziehungsweise für dessen Geschäftsführer, leitende Angestellte, Angestellte, Bevollmächtigte, Partnerunternehmen und Subunternehmen) (den "zu entschädigenden Vertragspartner"), entschädigt diesen und hält ihn schadlos, für und gegen alle direkten Schadensersatzansprüche (ausschließlich Leistungs-, Gewinn- und Einnahmeausfälle, Vertragsverluste, Verlust oder Schaden des geschäftlichen Ansehens, Anspruchsverlust oder besondere, mittelbare Schäden oder Folgeschäden und/oder Schadensersatzverpflichtungen), Schuldverhältnisse, Verpflichtungen, Kosten, Ansprüche (jeglicher Art), Rechtsanspruch, Strafen, Gerichtsverfahren und Ausgaben (einschließlich und ohne Einschränkung Anwaltskosten in angemessener Höhe), die von dem zu entschädigenden Vertragspartner gezahlt oder dem zu entschädigenden Vertragspartner entstanden sind aufgrund:

(i) eines Vertragsbruchs des entschädigenden Vertragspartners, oder

(ii) eines Schadensersatzanspruchs Dritter wegen eines (mutmaßlichen) Verstoßes gegen das Recht am Geistigen Eigentum des Dritten durch den entschädigenden Vertragspartner.

7.2 Der Vermieter haftet dem Betreiber gegenüber (bzw. dessen Geschäftsführer, leitende Angestellte, Angestellte, Bevollmächtigte, Partnerunternehmen und Subunternehmen) für alle Schuldverhältnisse, Kosten, Ausgaben (einschließlich und ohne Einschränkung Anwaltskosten in angemessener Höhe), Schäden, Verluste, Verpflichtungen, Ansprüche (jeglicher Art), Rechtsanspruch, Strafen und Gerichtsverfahren, die vom Betreiber gezahlt oder gegenüber dem Betreiber (bzw. dessen Geschäftsführer, leitende Angestellte, Angestellte, Bevollmächtigte, Partnerunternehmen und Subunternehmen) entstanden sind in vollem Umfang und verpflichtet sich den Betreiber zu entschädigen und schadlos zu halten in Bezug auf:

(i) alle Schadensersatzansprüche von Mietern bezüglich nicht korrekter, fehlerhafter oder fehlleitender Informationen des Vermieters auf der Plattform;

(ii) alle Schadensersatzansprüche von Mietern bezüglich eines Aufenthaltes oder in Verbindung mit einem Aufenthalt in einem Monteurzimmer, Überbuchung oder (teilweise) stornierter oder falscher Reservierungen oder Rückzahlungen, Erstattungen oder Rückverrechnung des Zimmerpreises;

(iii) alle anderen Schadensersatzansprüche von Mietern, die ganz oder teilweise von dem Vermieter(einschließlich dessen Geschäftsführer, Angestellte, Bevollmächtigte, Vertreter und das Betriebsgelände der Unterkunft) zu tragen sind, auf dessen Gefahr und Kosten, (einschließlich Ansprüche bezüglich (nichterfüllter) Serviceleistungen des Vermieters oder angebotener Produkte des Vermieters) oder, die durch rechtswidrige Handlungen, Betrug, vorsätzliches und fahrlässiges Fehlverhalten oder Vertragsbruch (einschließlich der Buchungen) von dem Vermieter (bzw. dessen Geschäftsführer, Mitglieder des Verwaltungsrats, Angestellte, Bevollmächtigte, Vertreter und das Betriebsgelände der Monteurunterkunft) gegenüber dem Mieter

oder seinem Eigentum entstanden sind; und

(iv) alle Ansprüche gegen den Betreiber in Verbindung mit oder infolge einer Versäumnis des Vermieters (a) einer ordnungsgemäßen Anmeldung bei den zuständigen Steuerbehörden, oder (b) anfallende Steuern, Gebühren oder andere Kosten jeglicher Art, die auf diesem Service basierend erhoben wurden, gemäß der geltenden entsprechenden Gerichtsbarkeit zu zahlen, zu erheben oder einzubehalten (einschließlich des Zimmerpreises und der Kommissionszahlungen).

7.3 Sofern nicht anders im Vertrag vorgesehen, überschreitet die maximale Haftung eines Vertragspartners gegenüber anderen Vertragspartnern nicht die Gesamtkommission, welche von dem Vertragspartner innerhalb eines Jahres erhalten oder gezahlt wurde, oder den Betrag von 100.000 € (je nachdem welcher Betrag höher ist), außer im Fall von rechtswidrigen Handlungen, Betrug, vorsätzlichem Fehlverhalten und grober Fahrlässigkeit, absichtlicher Geheimhaltung oder absichtlicher Täuschung von Seiten des verantwortlichen Vertragspartners (d.h. des entschädigenden Vertragspartners); in diesem Fall gilt die Begrenzung der Haftung für diesen verantwortlichen Vertragspartner nicht. Beide Vertragspartner erklären sich einverstanden und bestätigen, dass keine der in Abschnitt 7 bestimmten Haftungseinschränkungen für Schadensersatzansprüche Dritter (d.h. Ansprüche von Gästen wie in Abschnitt 7.2. beschrieben) oder Haftungen Dritter gelten.

7.4 Für den Fall von Schadensersatzansprüchen Dritter handeln die Vertragspartner nach Treu und Glauben und bemühen sich, sich im geschäftlichen Rahmen und nach besten Kräften gegenseitig in der Abwehr eines Schadensersatzanspruches und/oder der Regulierung eines Schadens zu beraten, zusammen zu arbeiten, und zu unterstützen, wohingegen der entschädigende Vertragspartner berechtigt ist, die Schadensersatzansprüche und die Abwehr (nach Beratung und Einverständnis des zu entschädigenden Vertragspartners und angemessener Abwägung der Interessen aller Vertragspartner)

zu übernehmen und keiner der Vertragspartner macht Zugeständnisse, versendet Dokumente, stimmt der Umsetzung richterlicher Entscheidungen zu oder geht einen Kompromiss oder eine Abmachung ein ohne eine vorherige, schriftliche Zustimmung des anderen Vertragspartners (die nicht unbegründet zurückbehalten, verzögert oder an Bedingungen geknüpft werden darf).

7.5 Die Vertragspartner haften gegenüber den anderen Vertragspartnern nicht für Schadensersatzansprüche aus mittelbaren und besonderen Schäden, für Strafzuschlag für Schadensersatz, für Zufalls- oder Folgeschäden oder Verluste, darunter Leistungsausfall, Gewinnausfall, Verlust des geschäftlichen Ansehens, Vertragsverlust, Verlust des Anspruchs, unabhängig davon, ob der Schaden das (mutmaßliche) Resultat eines Vertragsbruchs, eines Betrugs oder eines anderen Gegenstandes ist (selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden oder Verluste hingewiesen wurde). Auf sämtliche Schadensersatzansprüche hinsichtlich solcher Schäden und Verluste wird hiermit ausdrücklich verzichtet.

7.6 Jeder Vertragspartner bestätigt hiermit, dass Rechtsmittel unzulänglich sein können, um den anderen Vertragspartner vor Brüchen dieses Vertrags zu schützen; jeder Vertragspartner hat das Recht auf ein Unterlassungsverfahren und eine Erfüllungsklage ohne Rechtsnachteil hinsichtlich anderer Rechte und Rechtsmittel, welche dem anderen Vertragspartner zur Verfügung stehen.

8. Geschäftsbücher und weitere Unterlagen

8.1 Alle Systeme, Geschäftsbücher und sonstige Unterlagen des Betreibers gelten als zwingende Beweise für das Vorhandensein und den Eingang der Buchung eines Gasts beim Vermieter und die Höhe der Provision, bzw. des Schadensersatzes oder anderer Kosten, die der Vermieter gemäß dieses Vertrags zu zahlen hat; diese gelten nicht, falls der Vermieter begründete und glaubhafte Gegenbeweise anführt. 8.2 Nach der ersten Aufforderung des Betreibers unterstützt der Vermieter diesen uneingeschränkt und arbeitet mit ihm zusammen, um Angelegenheiten jeglicher Art aufzuklären. Er erklärt sich diesbezüglich bereit alle begründet angeforderten Informationen offenzulegen.

9. Geheimhaltung

9.1 Die Vertragspartner akzeptieren und vereinbaren, dass jeder der Vertragspartner in Erfüllung dieses Vertrags Zugriff auf unmittelbar oder mittelbar vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners erhält und diesen ausgesetzt sein kann. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Kundendaten, Umsatz, Marketing- und Geschäftspläne, sowie operative, finanzielle, betriebliche und vergleichbare, nicht öffentliche Informationen, die von dem offenbarenden Vertragspartner als vertraulich oder privat gekennzeichnet sind oder deren vertrauliche und private Natur für den empfangenden Vertragspartner offensichtlich ist.

9.2 Die Vertragspartner stimmen zu, dass a) sämtliche vertraulichen Informationen das alleinige Eigentum des offenbarenden Vertragspartners bleiben und der empfangende Vertragspartner die Vertraulichen Informationen lediglich zur Erfüllung dieses Vertrags verwendet; b) sie die Verschwiegenheit und Geheimhaltung achten und umsichtige Maßnahmen ergreifen, damit auch alle berechtigten Personen (Mitarbeiter, leitende Angestellte, Vertreter, Vertragspartner und Auftragnehmer) die Vertraulichkeit und Geheimhaltung aufrechterhalten; c) vertrauliche Informationen nur denjenigen Personen offengelegt werden, welche diese Informationen zur Erfüllung dieses Vertrags benötigen; d) sie vertrauliche Informationen nicht vervielfältigen, veröffentlichen, gegenüber anderen preisgeben oder verwenden (ausgenommen zu der Erfüllung dieses Vertrags) und umfangreiche Maßnahmen ergreifen, damit die berechtigten Personen vertrauliche Informationen nicht vervielfältigen, veröffentlichen, gegenüber anderen preisgeben oder verwenden (ausgenommen zu der Erfüllung dieses Vertrags); e) sie jegliche (Kopien (Hardcopy & Softcopy) der) vertraulichen Informationen auf schriftliche Anfrage des anderen Vertragspartners wahlweise vernichten oder zurückgeben.

9.3 Ungeachtet des Vorangegangenen (a) gelten sämtliche vertraulichen Informationen, welche i) nicht durch eine Handlung oder eine Unterlassung des empfangenden Vertragspartners öffentlich zugänglich sind oder werden, ii) vor dem Datum dieser Vertragsschließung Eigentum des empfangenden Vertragspartners waren, iii)dem empfangenden Vertragspartner durch Dritte offenbart werden, die nicht der Geheimhaltungspflicht unterliegen, oder iv) laut Gesetz, Gerichtsbeschluss, rechtlicher Anordnung oder Regierungsstellen offenbart werden müssen, nicht als vertrauliche Informationen, und (b) sollen keine Angaben dieses Vertrags eine Vertragspartei daran hindern, darin einschränken oder darin begrenzen, diesen Vertrag (einschließlich sämtlicher technischer, organisatorischer, leistungsbezogener und finanzieller Daten (jedoch ausschließlich sämtlicher Kundendaten)) vertraulich einem Geschäftspartner (der Gruppe) offenzulegen.

9.4 Die Vertragspartner tätigen wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um die Geheimhaltung und die Vertraulichkeit der Kundendaten sicherzustellen und vor unberechtigter Nutzung oder Veröffentlichung zu schützen. Jeder Vertragspartner verpflichtet sich dazu, alle entsprechenden Gesetze (für Datenschutz und Privatsphäre), Regeln und Bestimmungen des jeweiligen Gerichtsstands der Vertragspartner (einschließlich( ggf.)) der Richtlinien 95/46/EG und 2002/58/EG (in der aktuell gültigen Fassung) zur Verarbeitung von Personendaten und Datenschutz) einzuhalten.

10. Sonstiges

10.1 Die Vertragspartner sind ohne vorhergehende schriftliche Einverständniserklärung der anderen Vertragspartei nicht dazu berechtigt, Rechte und/oder Pflichten aus diesem Vertrag abzutreten, zu übertragen oder zu belasten. Der Betreiber ist allerdings dazu berechtigt, seine Rechte und/oder Pflichten aus diesem Vertrag (vollständig, teilweise oder temporär) ohne die vorherige schriftliche Einverständniserklärung des Vermieters an ein Partnerunternehmen abzutreten, zu übertragen oder es zu belasten. Ungeachtet jedweder anderen Bestimmung entbinden jede Abtretung oder Übertragung seitens des Vermieters den Abtretenden/Übertragenden nicht von seinen Pflichten gemäß diesem Vertrag.

10.2 Dieser Vertrag ersetz alle vorherigen Verträge, Vereinbarungen (bindende und nicht bindende) Angebote, Verpflichtungen und/oder Aussagen bezüglich des Vertragsgegenstands (auch gegenüber den Vermietern).

10.3 Ist oder wird eine Klausel dieses Vertrags unwirksam oder nicht bindend, so bleiben alle anderen für den Vertragspartner geltenden Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall wird die unwirksame oder nicht bindende Klausel von den Vertragspartnern durch eine wirksame und bindende Klausel ersetzt, die hinsichtlich des Inhalts und Zwecks dieses Vertrags sofern möglich, eine ähnliche Wirkung wie die unwirksame oder nicht bindende Klausel hat.